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   BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91   

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BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91 (https://dejure.org/1996,2678)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.1996 - 2 BvR 796/91 (https://dejure.org/1996,2678)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 2 BvR 796/91 (https://dejure.org/1996,2678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Ehegattenarbeitsverhältnis; Lohnzahlungen als Betriebsausgaben; Oder-Konto

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).

    So habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 290 ) festgestellt, daß sich die zwischen Ehegatten geschlossenen Arbeitsverhältnisse nicht so grundlegend von denen zwischen anderen Personen geschlossenen Arbeitsverhältnissen unterschieden, daß die Vergütung als Betriebsausgabe nicht anzuerkennen sei.

    Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (BVerfGE 13, 290 [314, 317]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).

    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht auch entschieden (BVerfGE 6, 55; 9, 237), daß es dem Gesetzgeber freistehen müsse, an den Beweis des Abschlusses von zwischen Ehegatten geschlossenen Verträgen strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 9, 237 [245]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).

    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht auch entschieden (BVerfGE 6, 55; 9, 237), daß es dem Gesetzgeber freistehen müsse, an den Beweis des Abschlusses von zwischen Ehegatten geschlossenen Verträgen strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 9, 237 [245]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).

    Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318 [329]).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführerin zu 2. in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführerin zu 2. in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]).

    Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 81, 132 [137]; 86, 59 [62 f.]) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 ( GrS 1/88, BFHE 158, 563 ) ihren vorläufigen Abschluß.

    Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C.III.2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien)" (BFH, a.a.O., C.III.3.) heranzuziehen.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Zwar dürften Ehegatten im Vergleich zu Ledigen nicht allein deshalb schlechter gestellt werden, weil sie verheiratet seien (BVerfGE 69, 188 [205]).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe bereits wichtige Grundsätze zum Verbot der steuerrechtlichen Diskriminierung der Ehe herausgearbeitet (BVerfGE 6, 55; 9, 237; 13, 290; 13, 318; 18, 97; 29, 104; 61, 319; 68, 143).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BFH, 15.03.1993 - V R 109/89

    Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei

  • BFH, 17.01.1985 - IV R 149/84

    Anforderungen an das Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten und zwischen Verlobten

  • BVerfG, 26.07.1984 - 1 BvR 1766/83

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838, bezüglich Darlehensverhältnis zu Eltern; vgl. neuerdings auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und vom 9. Januar 1996 2 BvR 796/91, zu B I 1).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1996, 34, und vom 9. Januar 1996 2 BvR 796/91, Der Steuer-Eildienst 1996, 178).
  • BFH, 11.12.1997 - IV R 42/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus einem Ausbildungsverhältnissen zwischen

    Das BVerfG hat auch in den Kammerbeschlüssen vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 unter B. I. 1.) und vom 9. Januar 1996 2 BvR 796/91 (Leitsatz in der Steuer-Eildienst -- StE -- 1996, 178 unter B. I. 1.) daran festgehalten, daß die steuerliche Anerkennung von Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten, bei denen es sich ebenfalls um nahe Angehörige handelt, ohne Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorschriften von eindeutigen und ernstlichen Vereinbarungen und einer diesen entsprechenden tatsächlichen Durchführung abhängig gemacht werden kann.
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